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Die Truckfahrerin Jenny darf mit ihrem beladenen Tanklastzug auch am Wochenende auf Tour gehen, denn das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für die Beförderung von frischen und leicht verderblichen Lebensmittel von geringer Haltbarkeit. Sie darf ihre Milch ausliefern. Wie groß der Zeitdruck trotz Sondergenehmigung ist, merkt Jenny, wenn Staus, Umleitungen und Verkehrskontrollen anstehen.