Ist S.to Legal?
Wir werden häufig gefragt ob SerienStream.to Legal ist. Serien Streams befinden sich in einer gesetzlichen Grauzone. Es gibt viele Meinungen und Urteile dazu, aber ein Entscheidens noch nicht. In diesem Statement klären wir euch darüber auf.
Warum ist die Gesetzeslage unklar?
Zunächst muss man die Thematik erst mal technisch sehen: Beim Anschauen z.B. der Serien per On-Demand-Streaming werden die komprimierten Video-Dateien nicht vollständig heruntergeladen, sondern immer nur kleine Teile. Diese entstandenen Kopien werden in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen (Pufferung) und anschließend automatisch gelöscht. Die Zwischenspeicherungen sind technisch unabdingbar, um ein flüssiges Abspielen der Videos zu ermöglichen. Anders als beim Herunterladen eines Videos befindet sich beim Streaming nie eine vollständige Kopie in Form einer z.B. .mp4- oder .mov-Datei eines Werkes auf dem Gerät des Nutzers. § 44a UrhG „vorübergehende Vervielfältigungshandlungen“ erlaubt genaue solche Zwischenspeicherungen. Solange sie „flüchtig oder begleitend sind und einen integralen wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“, was bei uns zutrifft.
Bei uns befinden sich nur Links zu externen Websites. Wir selbst speichern keine Videos und bieten sie auch nicht an. Das ist, als würde man das Suchportal „Google Bilder“ als illegal bezeichen, weil ein Bild, welches bei den Suchergebnissen mit einem Vorschaubild angezeigt wird, von einer Illegalen Website stammt.
Aber es entstehen doch Millionen-Schäden!
Nein, den Unternehmen entstehen im Grunde keine Schäden durch Streaming. Fast alle Forderungen und Schadenssummen, die die Unternehmen vorbringen, basieren schon auf falschen Annahmen. Wir sind der Meinung, dass Nutzer bei uns nur Serien sehen, welche sie nicht sehen würden, wenn diese etwas kosten würden, somit gibt es keinen entgangenen Gewinn. Es ist für die Unternehmen sogar von Vorteil - jeder, dem eine Serie wirklich gefällt ist von uns dazu angehalten, sich diese zu kaufen. Dabei sollte man allerdings auch bedenken, dass nicht alle Serien hier in Deutschland erworben werden können.
Die Schadenssummen, die die Unternehmen vor Gericht und anderswo anführen, sind fiktiv. Da die Unternehmen keinen tatsächlichen Schaden haben, legen sie einfach absolut willkürlich gewählte Werte fest und testen so, mit welchen Forderungen sie vor Gericht durchkommen - das ist gängige Praxis.
SerienStream.to bietet das, was die großen Unternehmen nicht leisten!
Die Industrie schafft es nicht, überzeugende Angebote zum Sehen von Serien auf den Markt zu bringen. Die Arten der Veröffentlichung sind unbefriedigend - englische Episoden sind fast nie zur gleichen Zeit in Deutschland verfügbar, wie in anderen Ländern. Zum Teil werden sogar Sperren für verschiedene Länder verwendet um dies auch explizit zu verhindern. Dies dient einzig dem Profit der großen Unternehmen und ist alles andere als verbraucherfreundlich.
Update 25.02.2016
In Östereich hat der Justizminister vor kurzem klargestellt, dass Streaming an sich keine illegale Handlung darstellt. Link
Update 07.04.2016
Ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält Hyperlinks auf urheberrechtlich geschützte Inhalte - egal ob bewusst oder nicht bewusst für nicht rechtswidrig. Wir warten gespannt auf das in einigen Monaten fallende Urteil (Rechtssache C-160/15). In der Regel halten sich die Luxemburger Richter an die Empfehlungen.
Update 02.01.2017
Österreich. Justizminister Wolfgang Brandstetter bestätigt die Legalität von Streaming-Anbietern wie SerienStream.to: "dass das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt“. Dies sei „hinreichend klar“ und bedürfe „keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung“."